Versteigerungs-Bedingungen

  • Unsere Ausrufpreise sind Limitpreise in CHF. Untergebote werden nicht berücksichtigt. Der Auktionator kann ohne Angabe von Gründen Personen von der Auktion ausschliessen.
  • Der Auftraggeber kann alternativ bieten (-Gebote), er kann auch die Zuschlagssumme auf einen Maximalbetrag begrenzen.
  • Den Zuschlag erhält der Meistbietende, und zwar lediglich eine Steigerungsstufe über dem nächst tieferen Gebot. Beispiel: Sie bieten für ein Los CHF 300.-, das nächst tiefere Gebot liegt bei CHF 150.-, so wird Ihnen das Los um eine Steigerungsstufe höher, also für CHF 160.- zugeschlagen (exkl. Aufgeld).
  • Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene den Vorrang. Der Auktionator hat das Recht Lose zurückzuziehen oder sie nicht zuzuschlagen. Der Zuschlag verpflichtet zur
  • Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld (Provision) von 22 % erhoben. Zuzüglich Porto, Versand- und Versicherungsspesen. Auf den gesamten Rechnungsbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7 % belastet (offizieller Export steuerfrei).
  • Die Auktions-Rechnungen bzw. Vorausrechnungen sind spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Fremdwährungen werden zum Tageskurs einer Schweizer Grossbank umgerechnet. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszuschlag ab dem 5. Tag von 5% des Gesamtbetrages nebst Zinsen von 1 % pro angefangenen Monat berechnet.
  • Die Aushändigung der Lose erfolgt im Inland in der Regel gegen Rechnung. Ausland und uns unbekannte Bieter stets nur gegen Vorauskasse, es liegt aber im Ermessen des Versteigerers, zugeschlagene Lose ebenfalls gegen Rechnung auszuhändigen.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung der Auktions-Rechnung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers und dürfen vorher nicht an Dritte abgetreten oder veräussert werden.
  • Die Beschreibung der Lose wurde mit bestmöglicher Sorgfalt vorgenommen, jedoch ohne Haftung. Für Rand, Zähnung und Stempel ist immer die Abbildung massgebend.
  • Bessere Marken tragen in der Regel Prüfzeichen zuständiger Experten oder sind mit Befunden / Attesten versehen. Der Käufer anerkennt solche Signaturen und Zertifikate vollumfänglich und als verbindlich.
  • Bei ungeprüften Marken haftet der Versteigerer während der Dauer eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Zuschlages für die Echtheit der Marke sowie deren Stempel.
  • Sammlungen, Posten, Lots etc. mit mehr als drei Marken können nicht Gegenstand von Reklamationen sein. Wir empfehlen immer eine Besichtigung solcher Lose.
  • Beanstandungen, jedweder Art, müssen spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich beim Versteigerer eingegangen sein.
  • Für sich ergebende Differenzen ist der Gerichtsstand für beide Teile CH-2800 DELEMONT. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
  • Alle Lose werden in unserem Namen versteigert, dadurch garantieren wir dem Käufer und Verkäufer absolute Diskretion.
  • Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden unsere Versteigerungsbedingungen in vollem Umfange anerkannt.

Lose

bis

 50.-

CHF

2.-

von

50,–

bis

 100.-

CHF

5.-

von

100,–

bis

 200.-

CHF

10.-

von

200,-

bis

 600.-

CHF

20.-

von

600,-

bis

 1000.-

CHF

50.-

von

1000,-

bis

 3000.-

CHF

100.-

von

3000,-

bis

 6000.-

CHF

200.-

von

6000,-

bis

 10000.-

CHF

500.-

ab

 10000.-

CHF

1000.-

×

×
×